Der Paderborner Rechtsanwalt Nils Gronemeyer sagt in dem Artikel:
"1.000 Meter Abstand würde bedeuten, dass der Windkraft nicht substanziell Raum gegeben werde...
Und das würde bedeuten, dass der Flächennutzungsplan kassiert würde..."
Wie kommt Herr Gronemeyer auf diese Aussage, wo doch der Begriff "substanziell" nirgendwo definiert ist.
Und das würde bedeuten, dass der Flächennutzungsplan kassiert würde..."
Wie kommt Herr Gronemeyer auf diese Aussage, wo doch der Begriff "substanziell" nirgendwo definiert ist.
Hier kann man wohl von einer "Angstplanung" ohne Bürgerschutz sprechen.