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Mittwoch, 3. Dezember 2014

Aktuelle Informationen zum Thema Infraschall von vernunftkraft.de!





Folgender Text ist dankenswerter Weise folgender Webseite entnommen:
http://www.vernunftkraft.de/infraschall/

Windkraftanlagen setzen einen Großteil der Energie des Windes in Schall um.
So ist verständlich, dass hörbarer Lärm und nicht hörbarer Schall als unerwünschte Nebenwirkungen des Windkraftausbaus auftreten.
Dies birgt handfeste Gesundheitsgefahren
Je größer die Anlagen, desto mehr verlagert sich das von ihnen erzeugte Schallspektrum in den langwelligen, niederfrequenten Bereich: Infraschall.
Infraschall bezeichnet den Teil des Schallspektrums (<16Hz), der vom menschlichen Ohr nicht mehr gehört werden kann. Aufgrund der großen Wellenlänge breitet sich Infraschall über große Entfernungen nahezu verlustfrei aus. Dabei stellen Topographie und Vegetation kaum ein Hindernis dar. Schalldämmung ist mit herkömmlichen Mitteln nicht möglich. Schallmessungen sind häufig fehlerhaft, Schallprognoserechnungen gehen durch Resonanzphänomene in der Natur und in Wohnräumen häufig an der Realität vorbei.
Grundsätzlich hat Infraschall ähnliche Wirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden wie übermäßiger hörbarer Schall: Schlafstörungen, Herz- und Kreislaufprobleme, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit sind die vielfach beschriebenen Folgen. Die gesundheitlichen Auswirkungen und insbesondere die Unbedenklichkeitsschwellen dieses mit den Ohren nicht wahrnehmbaren, aber dennoch sehr präsenten Schalls sind bislang zu wenig erforscht.
Im Juli 2014 hat das Umweltbundesamt nach einer mehr als dreijährigen Literatursichtung im Rahmen der “Machbarkeitsstudie Infraschall” das Forschungsdefizit bestätigt.
ubam
Mit einem Klick gelangen Sie zur Publikation aus dem Juli 2014.
Darin heißt es u.a.:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-KreislaufsystemKonzentration und ReaktionszeitGleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Dass Infraschall keineswegs harmlos ist, wie die Windkraftlobby glauben machen will, ist somit amtlich bestätigt. Vor einigen Jahrzehnten wurde Infraschall sogar für militärische Zwecke erwogen: 
Neue Waffe
Zu einem ZEIT-Artikel aus dem Jahr 1968.
Dass die im Rahmen der “Energiewende”-Politik geplante flächendeckende Überziehung unseres Landes mit Infraschallquellen Risiken und Nebenwirkungen hat, liegt auf der Hand. In einem sehr gut verständlichen Vortrag aus dem Juli 2014 erläuterte Herr Dr. med. Eckehard Fugger die Thematik. Wir danken ihm für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung der zentralen Teile seines Manuskripts:

Infraschall von Windkraftanlagen – eine Gefahr für die Gesundheit?

Artikel 2 GG besagt: Jeder Mensch hat das Recht auf  Leben und körperliche Unversehrtheit.
Windkraftanlagen (WKA) können durch
  • Lärm
  • Blitzlichter
  • Schattenwurf und durch den sogenannten
  • Infraschall
die Gesundheit schädigen.
Infraschall – das unbekannte Wesen
Der Infraschall und die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren haben bisher in Deutschland bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Berücksichtigung gefunden. Der für den Menschen hörbare Schall liegt im Bereich von ca. 16 Hertz bis 20.000 Hertz.
Hertz bedeutet Schwingungen pro Sekunde und Schall wird durch Luftschwingungen übertragen. Der vielen bekannte Kammerton A der Stimmgabel, mit dem sich Chöre und Orchester einstimmen, hat beispielsweise 440 Hz, d.h. die Stimmgabel schwingt 440-mal in der Sekunde. Unser Trommelfell schwingt mit und übersetzt diese Luftschwingungen in verschiedene Töne, je nach Frequenz. Hohe Frequenzen bedeuten hohe Töne und umgekehrt. Unterhalb dieser Hörschwelle von 16 Hertz befindet sich der sogenannte Infraschallbereich, also unhörbare Luftschwingungen (Druckschwankungen) mit sehr tiefen Frequenzen.
Frequenzbereiche
Der Infraschall darf nicht mit dem Ultraschall oberhalb von 20.000 Hertz verwechselt werden. Mit Ultraschall orientieren sich bekannterweise die Fledermäuse, wohingegen in den Weltmeeren die Unterhaltungen von Walen über 100km Entfernungen im Infraschallbereich stattfinden. Auch Elefanten verständigen sich mit Infraschall und zwar über eine Entfernung bis zu 2,5 Kilometern. Niedrige Frequenz bedeutet physikalisch auch eine große Wellenlänge der Schallschwingung, z.B. haben 10 Hz eine Wellenlänge von 34 Metern. Der Kammerton A mit 440 Hz hat z.B. eine Wellenlänge von nur 78 cm. Es deutet sich hier schon an: Niedrige Frequenzen haben große Wellenlängen und damit auch eine große Reichweite.
Infraschallquellen
Es gibt in unserer Umgebung mehrere Infraschallquellen:
  1. Natürliche: z.B. Gewitterdonner, Erdbeben, starke    Windverwirbelungen, Föhn-Wind, Meeresbrandung
  2. Künstliche: z.B. LKW-Motoren, große Klimaanlagen, Flugzeuge etc. und auch insbesondere
  1. Windkraftanlagen
Infraschall kann jeder selbst erleben, wenn man bei schneller Fahrt im Auto das hintere Fenster öffnet. Durch die starken Luftverwirbelungen im tieffrequenten Bereich empfinden wir ein unangenehmes Wummern, in dem auch ein großer Anteil Infraschall enthalten ist.
Infraschallentstehung durch Windkraftanlagen
Auch moderne Windkraftanlagen wandeln derzeit nur maximal 40% der Windenergie in Strom um. Der überwiegende Teil der Windkraft wird in Druckwellen, also Schall, umgesetzt. Eine WKA produziert also mehr Lärm als Strom.
Der Lärm entsteht überwiegend an den Rotorblättern. Durch die Größe und die Biegsamkeit der Blätter sowie die langsame Drehzahl – jedoch mit Geschwindigkeiten bis zu 400 km/h an den Rotorspitzen – erzeugen die Rotoren bedeutende Mengen im nichthörbaren Infraschallbereich.
Je größer die Anlagen werden, desto mehr verschieben sich die erzeugten Schallfrequenzen in diesen Bereich des „unhörbaren Lärms“.
Auch wenn die Industrie gebetsmühlenartig immer wieder alles für unbedenklich erklärt, sind sich unabhängige Mediziner einig, dass dies handfeste Gesundheitsschäden nach sich ziehen wird. Auch wenn der Schall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt, werden im Körper Reaktionen ausgelöst, die je nach gesundheitlicher Verfassung einer Person ganz unterschiedlich sein können.
Die Hörbarkeit des Lärms beinhaltet zugleich eine Schutzfunktion: der Mensch sucht sich dem störenden und möglicherweise schädigenden Lärm zu entziehen oder die Lärmquelle abzuschalten. Beim Infraschall versagt diese Schutzfunktion leider. Der hier zu betrachtende Infraschall im unterschwelligen Bereich ist eben unhörbar. Unhörbar bedeutet nicht automatisch unschädlich. 
Wie kann aber etwas, das wir nicht hören können, gefährlich für unsere Gesundheit werden? Das liegt in der Natur des Menschen: Infraschall bezeichnet Frequenzen von 16 Hz und weniger. Die menschlichen Gehirnwellen bewegen sich mit einer mittleren Frequenz von 15 Hz bei einer Spannweite von 4 Hz im Tiefschlaf  bis hin zu  30 Hz tagsüber, je nach Aktivität. Die elastische Gehirnmasse wird durch den Infraschall zum Mitschwingen angeregt (Resonanz).
„Störsender“ Infraschall
Den Infraschall kann man also als eine Art Störsender im Gehirn ansehen, ein Störsender, der allerdings Tag und Nacht arbeitet und den ein erkrankter Anwohner auch nicht abschalten kann.
Tagsüber wird die höhere Hirnfrequenz durch den Infraschall gedämpft (16 Hz senken 30 Hz ab). Mögliche Effekte sind z.B. Benommenheit oder Konzentrationsschwierigkeiten. In der Nacht regt der Infraschall die niedrige Hirnfrequenz an (16 Hz heben 4 Hz an).  Schlafstörungen sind eine mögliche Folge.
Die Mediziner bezeichnen so etwas als einen „unphysiologischen“ Vorgang, also einen Vorgang, der nicht den normalen gesunden Abläufen in der Natur entspricht und damit zu Änderungen der Hirnleistung und der Funktionsfähigkeit des Gehirns führt. Aber auch andere Organe wie das Innenohr oder auch das Herz können durch Infraschall zur Resonanz angeregt werden und dann etwas aus dem Takt kommen.
TA-Lärm berücksichtig keinen Infraschall
Infraschall wird also von den WKA zweifelsohne erzeugt. Das streiten nicht einmal deren Planer und Betreiber ab. Sie behaupten jedoch, dass unhörbarer Schall nicht schädlich sein kann und berufen sich auf die bislang geltende Rechtsverordnung „Technische Anleitung (TA) Lärm“ nach dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die oben beschriebene Verschiebung des Emissionsspektrums in Richtung niederfrequentere und stärkere Schallwellen ist durch die A-bewertete Schalldruckmessung (dB(A)) nicht auch nur annähernd erfassbar, da wesentliche Anteile der Emissionen nicht berücksichtigt werden.  Die Schalldruckbewertung nach dem A-gewichteten Messverfahren ist der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachgebildet und bewertet die Frequenzen besonders stark, für die das Gehör besonders empfindlich ist. Dies führt dazu, dass nur hörbare, nicht aber die insgesamt vom Körper wahrnehmbaren Immissionen berücksichtigt werden. Aber auch die geforderten dB (C)-Bewertungen nach DIN 45680 und 45681 für tieffrequente Geräusche im Außenbereich/Fernfeld sind nicht möglich, weil es keine Berechnungswerte unterhalb von 90 Hz mehr gibt. Die Gesetzgebung belässt es hier bislang bei einem Achselzucken.
Der nichthörbare Infraschall und seine Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner werden also bei der Genehmigung von Windkraftanlagen bisher überhaupt nicht berücksichtigt.
Das Ausland weiß offenbar mehr
Viele Studien – meist aus dem Ausland – belegen, dass Gesundheitsschäden zu erwarten sind, da die Bürger dem Infraschall in der Umgebung von Windkraftanlagen rund um die Uhr ausgesetzt sind. Folgende Beeinträchtigungen durch Infraschall werden in den Studien aufgeführt und belegt:
  • Schlafstörungen,
  • Kopfschmerzen,                                                 
  • Konzentrationsschwierigkeiten,
  • Ohrgeräusche, Migräne, Schwindelgefühle,
  • Übelkeit,
  • Beeinträchtigungen der Herzfrequenz,
  • Reizbarkeit,
  • Gedächtnisprobleme,
  • Angstzustände usw.
Weil dieser Infraschall von Windrädern im tieffrequenten, vom Mensch nicht mehr hörbaren Bereich liegt, wird daraus von Behörden nach dem Motto geschlossen, was man nicht wahrnehmen kann, dass kann auch die Gesundheit nicht gefährden. 
Das Robert Koch Institut (RKI) hat hierzu im November 2007 die Studie
rki
Mit einem Klick gelangen Sie zur Studie.
veröffentlicht.
Darin ist zu lesen:
Die Studien weisen darauf hin, dass Immissionen von Infraschall entweder bei kontinuierlicher Langzeitexposition oder bei sehr intensiven Kurzzeitexpositionen gesundheitliche Schädigungen verursachen können.
Die Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) kamen deshalb schon 2007 zu der wissenschaftlich vorsichtig formulierten Warnung:
Die besondere Qualität von Infraschall bedarf jedoch verstärkter Aufmerksamkeit, da bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse (…) über das Auftreten und die Wirkung von Infraschall vorliegen.
Das RKI empfiehlt also verstärkte Forschung auf diesem Gebiet, was in Deutschland bisher leider nicht nennenswert geschehen ist.
Chronische Erkrankungen
Die gesundheitlichen Gefahren, die sich hier andeuten, würden erst mit einer Verzögerung von einigen Jahren deutlich werden, wie es bei der Entwicklung von chronischen Krankheiten üblich ist. Denn viele chronische Krankheiten laufen in den ersten Jahren fast unbemerkt ab. Diese Entwicklung würde vermutlich die robusten und sehr vitalen Menschen weniger betreffen als die empfindlichen bzw. die schon erkrankten Menschen.
Schallausbreitung
Wegen seiner großen Wellenlänge hat Infraschall bei der Schallausbreitung andere Eigenschaften als Hörschall. Mit zunehmender Höhe der Schallquelle breitet sich der Infraschall durch Hindernisse ungehindert und ungestört kegelförmig in der Hauptwindrichtung aus. Hier funktionieren keine Ohrstöpsel und keine Schallschutzmauern. Tieffrequente Schallwellen werden von der Umgebung weniger gedämpft als hochfrequente, bei denen ein Teil von der Luft oder vom Boden geschluckt wird. Hindernisse wie Felsen, Bäume, Schutzwälle oder Gebäude schirmen die tieffrequenten Schallwellen nicht wirkungsvoll ab. Infraschall ist auch durch bauliche Maßnahmen wie Dämmschutz oder Lärmschutzfenster nicht aufzuhalten. Die Dicke einer Lärmschutzwand müsste ¼ der Wellenlänge betragen. Infraschall von 16 Hz hat eine Wellenlänge von 34 Metern, d.h. die Dicke der Schutzwand wäre dann mehr als 8 m (von der notwendigen Höhe ganz zu schweigen)!
Infraschall-Reichweite
Wie weit Infraschall reicht, sollen folgende Beispiele verdeutlichen:
Wenn in den USA Sensoren zur Erfassung von „seismischen Aktivitäten“ – sprich Erdbeben – aufgestellt werden, so müssen diese einen Mindestabstand von 20 bis 25 km zu Windparks einhalten, damit die Messungen nicht von dem dort ausgehenden Infraschall verfälscht werden. Aber auch in Deutschland kennt man solche Abstände: Im Rahmen des Atomwaffen-Sperrvertrages wurden in Deutschland im Jahre 2005 Messstationen zur Infraschall-Überwachung eingerichtet. Industrieparks mit Megawatt-Windkraftanlagen, die in der Nähe von solchen Messstationen errichtet werden sollen, müssen einen Abstand von 25 km einhalten damit die Arbeit der Messstationen auch bei ungünstigen Wetterlagen nicht gestört wird (Cerrana u.a., Bundesanstalt für Geowissenschaften 2005).
In einer der wenigen gut dokumentierten deutschen Untersuchung hat man 2005 eine weibliche Versuchsperson einem Infraschall ausgesetzt, der von einem einzelnen großen 5-MW-Windrad bei ruhigem Wetter in einer Entfernung von 15 km ankam. Die Versuchsperson konnte den Infraschall nicht wahrnehmen und ihn natürlich auch nicht hören. Selbst in dieser Entfernung vom 15 km konnte man veränderte Gehirnströme messen (Weiler 2005).
Die Orientierung an der „Wahrnehmungsschwelle“ ist unsinnig
  • Die krankmachenden Wirkungen niederfrequenter Schallwellen beruhen auf messbaren physiologischen Mechanismen und müssen von der immer wieder angeführten Wahrnehmungsschwelle deutlich getrennt werden!
  • Dies beruht auf der Tatsache, dass die Schallaufnahme bei weitem nicht auf das Gehör beschränkt ist (Gehirn, Haut, Gleichgewichtsorgan etc.)
  • Medizinisch erfassbare Wirkungen entstehen bei Langzeitbelastung mit Infraschall durch Bahnungseffekte auch bei Pegeln deutlich unter der „Wahrnehmungsschwelle“.
  • Die “Wahrnehmungsschwelle” als untere Grenze des Gesundheitsschutzes ist heute nicht mehr akzeptabel!
  • Eine neue Definition des Mindestschutzniveaus für die Bevölkerung gegenüber der zunehmenden Belastung unseres Lebensraumes durch niederfrequenten Schall ist daher dringend geboten:
Eine auf den vorliegenden medizinischen Wirkungen basierende „Wirkungsschwelle“muss zukünftig den Rahmen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung festlegen.
Kurzzeitmessungen ignorieren Langzeitfolgen
Die im aktuellen DIN-45680-Entwurf (TA-Lärm) beschriebenen Infraschallwirkungen betreffen in der Regel höhere Pegel und kurzzeitige Expositionen. Die Norm ist „langzeitblind“, genau wie gerne zitierte Laboruntersuchungen zur Infraschallproblematik.
Es ist aber in der Medizin bekannt, dass chronische Krankheiten nach dem Dosis-Wirkungsprinzip entstehen (Dosis im Körper ist das Produkt aus Intensität mal Wirkungsdauer). „Die Dosis macht das Gift”. Dies macht plausibel, warum Infraschallfolgen erst nach Monaten oder Jahren der Belastung entstehen können und die Ursache der Erkrankungen somit verschleiert wird.
Besonders gefährdet: Kinder, Jugendliche und Schwangere
Zu den Risikogruppen, bei denen Klärungs- und Handlungsbedarf besteht, sind besondersKinder, Jugendliche und Schwangere zu zählen. Besonders kritisch müssen die Auswirkungen von Infraschall auf den Schlaf von Schwangeren und Wöchnerinnen gesehen werden.
Dr. Nelting verweist dabei auf die EU-Richtlinie 89/391/EWG, wonach schwangere Arbeitnehmerinnen keine Tätigkeit verrichten sollten, die zu starker niederfrequenter Vibration führen können, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann.
Risikovorsorge: ausreichender Sicherheitsabstand
Die einzige echte Risikovorsorge beim Infraschall besteht also in einem ausreichend großen Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung.
Verantwortung für Mitbürger
Wer Rücksicht auf die Belange von Schwarzstörchen und Milanen nimmt, der darf die Gesundheit seiner Mitbürger nicht aus den Augen verlieren.
Wer Verantwortung trägt, muss sich auch verantwortungsvoll informieren!

Verantwortung ist wahrzunehmen.